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Allgemeine Geschäftsbedingungen |
1. Vertragsgegenstand |
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1.1 |
Vertragsgegenstand ist die
Vermietung von Draisinen, Hydrobikes und anderen zur Fortbewegung von der
Erlebnisbahn GmbH & Co. KG angeschaffter Gegenstände sowie die Benutzung der dafür vorgesehenen
Anlagen durch den Mieter. |
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1.2 |
Auf Wunsch stellt die
Erlebnisbahn GmbH & Co. KG eine
Begleitperson für das Führen des Fortbewegungsmittels zur Verfügung. |
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1.3 |
Als zusätzliche Leistung wird die Bewirtung an
verschiedenen Haltepunkten angeboten. |
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1.4 |
Der Umfang der Leistung ergibt sich jeweils aus der im
Angebot enthaltenen Leistungsbeschreibung. |
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| 2. Zustandekommen des Vertrages |
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2.1 |
Der Kunde stellt schriftlich, elektronisch oder
fernmündlich an die Erlebnisbahn GmbH & Co. KG eine Anfrage und erhält
daraufhin ein schriftliches Angebot über die von der Erlebnisbahn
GmbH & Co. KG zu erbringenden Leistungen. Dieses Angebot wird bis zum Ablauf
der in dem Angebot selbst genannten Reservierungsfrist aufrecht
erhalten. Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass innerhalb der
Reservierungsfrist die Annahme schriftlich erklärt und diese Erklärung
fristgemäß bei der Erlebnisbahn GmbH & Co. KG als Schreiben oder per Fax
eingeht oder der Kunde den im Angebot ausgewiesenen Entgeltbetrag
vollständig überweist und der Betrag bis zum Ablauf der
Reservierungsfrist auf dem Konto der Erlebnisbahn GmbH & Co. KG
gutgeschrieben ist.
Erfolgt die Anfrage weniger als 10 Tage vor Beginn des Mietzeitraumes,
so kann der Vertragsschluss auch mündlich oder fernmündlich erfolgen. |
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2.2 |
Mit Abschluss des Vertrages gelten zwischen den Parteien
die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. |
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2.3 |
Soweit ein Kunde Geräte für die Benutzung durch andere
mit angemeldete Personen mietet, kommt der Vertrag gleichwohl, soweit er
nicht ausdrücklich im Namen einzelner genau bezeichneter Personen in
deren Vollmacht handelt mit ihm alleine zustande. Er hat für die gesamte
Vertragserfüllung einzustehen, auch soweit Kosten durch das Erhalten
durch andere zu der von ihm angemeldeten Personengruppe gehörenden zur
Entstehung gebracht wurden. |
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2.4 |
Eine schriftliche Vertragsbestätigung erfolgt nur auf
besonderen Wunsch. |
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| 3. Preise/Entgelt |
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3.1 |
Die Preise sind Euro-Preise, wenn nichts anderes
angegeben und verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer ist
jeweils zum gültigen Satz, entsprechend den jeweils geltenden
steuerrechtlichen Vorschriften gesondert in Rechnung zu stellen. |
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3.2 |
Das Entgelt ist mit Vertragsabschluss sofort
fällig. Ein Teilbetrag in jeweils zu vereinbarender Höhe ist bis
spätestens zum Ablauf der Reservierungsfrist zu bezahlen. Wird dieser
Teilbetrag nicht bis zum Ablauf der im Angebot genannten
Reservierungsfrist auf einem Konto der Erlebnisbahn GmbH & Co. KG unter
Angabe der Buchungsnummer gutgeschrieben, so verfällt die Reservierung
und der Mieter verliert sämtliche Rechte aus diesem Vertrag. Der
Restbetrag ist spätestens bei Antritt der Fahrt vor Übergabe der
Fahrzeuge zu bezahlen. |
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| 4. Kaution |
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Der Kunde hat spätestens bei Entgegennahme der Geräte
eine Kaution in Höhe von € 200,00 für jedes Gerät zu hinterlegen. Von
der Zahlung der Kaution kann abgesehen werden, wenn sich der Kunde bei
Reiseantritt vor Übergabe der Fahrzeuge durch Personalausweis ausweisen
kann. |
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| 5. Rücktritt durch den Kunden |
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Der Kunde kann durch schriftliche Kündigung jederzeit
vom Vertrag zurücktreten. Es fallen dann die im folgenden genannten |
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Stornogebühren an:
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- 20 % bei Rücktritt bis 30 Tage vor Mietbeginn
- 50 % bei Rücktritt bis 10 Tage vor Mietbeginn
- 100 % bei Rücktritt innerhalb 9 Tage vor Mietbeginn
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| 6. Übergabe und Rückgabe der Mietsache |
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6.1 |
Der Kunde erhält die Mietsache nach einer vorherigen
Einweisung in deren Gebrauch übergeben. Die Übergabe kann verweigert
werden, wenn der Kunde nicht an der Einweisung teilnimmt und die
Kenntnisnahme der Gebrauchs- und Verhaltensregeln nicht schriftlich
bestätigt. |
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6.2 |
Am Mietgegenstand bei Übergabe sichtbare Mängel sind im
Übergabeprotokoll zu vermerken, ansonsten gilt die Sache als mangelfrei
übergeben. |
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6.3 |
Die Mietsache ist in dem übernommenen Zustand bei Ablauf
der Mietzeit zurückzugeben. |
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| 7. Verhaltensregeln/Einweisung/Sicherheit |
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7.1 |
Vor Übergabe des Fahrzeuges findet eine Einweisung
statt. Dabei werden auch die zu beachtenden Verhaltensregeln erläutert.
Die Kenntnisnahme der Verhaltensregeln ist vom Kunden schriftlich zu
bestätigen. |
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7.2 |
Der Kunde verpflichtet sich, die Mietsache nur gemäß der
Verhaltensregeln zu nutzen. Ein Verstoß gegen die Verhaltensregeln
berechtigt die Erlebnisbahn GmbH & Co. KG zur fristlosen Kündigung des
Vertrages. Der Mietpreis ist in diesen Fällen vollständig zu entrichten.
Ein Erstattungsanspruch des Kunden besteht im Falle der fristlosen
Kündigung aus diesem Grunde nicht. |
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| 8. Gewährleistung/Haftung/Verjährung |
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8.1 |
Der Veranstalter haftet im Rahmen der gesetzlich
geregelten Gewährleistung dafür, dass die Geräte nicht mit Fehlern
behaftet sind. Dabei haftet die Erlebnisbahn GmbH & Co. KG lediglich
soweit ihr vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorgeworfen
werden kann. Die verschuldensunabhängige Haftung wird ausgeschlossen. |
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8.2 |
Schadensersatzansprüche des Kunden für Schäden,
die nicht Körperschäden sind, sind auf das dreifache der Miete
beschränkt. |
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8.3 |
Ansprüche wegen Nichterfüllung oder nicht
vertragsgemäßer Erbringung der Leistung hat der Kunde innerhalb eines
Monats nach Beendigung des Mietverhältnisses der Erlebnisbahn GmbH
& Co. KG gegenüber schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können
Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Kunde ohne Verschulden an
der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Alle Ansprüche aus diesem
Vertrag verjähren 12 Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses. Alle
Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren nach
Beendigung des Mietverhältnisses. |
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8.4 |
Für beschädigte bzw. verlorene Gegenstände übernimmt die
Erlebnisbahn GmbH & Co. KG keine Haftung. |
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8.5 |
Die Erlebnisbahn GmbH & Co. KG haftet nicht für
vermittelte Leistungen Dritter, die nicht Gegenstand dieses Vertrags
sind (z.B. Gastronomie, Stadtführung usw.). |
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8.6 |
Der Kunde trägt die Aufsichtspflicht für die Mietsache
während des Mietzeitraumes und haftet für Beschädigungen sowie den
Verlust der Geräte und einzelner Geräteteile sowie des Zubehörs. Für
Beschädigungen durch Dritte oder in Folge eines Unfalls haftet der Kunde
ebenfalls, sofern der Verursacher nicht ermittelt werden kann. |
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8.7 |
Die Nutzung der Fahrgeräte erfolgt ausschließlich auf
eigene Gefahr. |
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| 9. Aufhebung des Vertrages wegen
außergewöhnlicher Umstände |
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Wird der Gebrauch der Mietsache in Folge bei
Vertragsschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert,
gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Kunde als auch die
Erlebnisbahn GmbH & Co. KG den Mietvertrag fristlos kündigen. Der Kunde
erhält in solchen Fällen das bereits gezahlte Entgelt zurück. Darüber
hinausgehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Witterungsgründe stellen jedoch nur dann einen solchen Kündigungsgrund
dar, wenn aufgrund der Witterung eine ganz erhebliche Gefahr für Leib,
Leben und Gesundheit der Fahrzeugnutzer entstünden. |
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| 10. Mitwirkungspflicht |
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Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden
Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken
und eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Er ist
insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich
Erlebnisbahn GmbH & Co. KG zur Kenntnis zu geben und/oder vom Personal
auf dem Vertrag bestätigen zu lassen. Dies gilt auch für von ihm
festgestellte Schäden an den Geräten oder der Fahrstrecke. |
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| 11. zusätzliche Leistungen |
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Soweit neben der Nutzung des Mietgegenstandes weitere
von der Erlebnisbahn GmbH & Co. KG zu erbringende Leistungen vereinbart
wurden, gelten die vorstehenden Bestimmungen entsprechend. |
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| 12. Wirksamkeit einzelner Bestimmungen |
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Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages,
einschließlich der vorgenannten Geschäftsbedingungen, berührt die
Wirksamkeit des gesamten Vertrages nicht. |
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| 13. Salvatorische Klausel |
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Sollten Bestimmungen dieser allgemeinen
Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so lässt dies die
Wirksamkeit im Übrigen unberührt. Im Wege der Auslegung, Umdeutung oder
Ergänzung ist eine Regelung zu finden, die den mit der unwirksamen
Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck im Rahmen des gesetzlich
Zulässigen erreicht oder ihm wenigstens so nahe als möglich kommt. Die
Vertragsparteien sind einander verpflichtet, die unwirksame Bestimmung
mit Wirkung für die Zukunft durch eine entsprechende wirksame Regelung
zu ersetzen. Dies gilt sinngemäß für die Schließung etwaiger Lücken. |
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Erlebnisbahn GmbH & Co. KG, Am Bahnhof Mellensee 3,
15838 Am Mellensen, eingetragen beim Amtsgericht Potsdam im
Handelsregister unter HRA 3133 P, USt-IdNr. DE223324143.
Geschäftsführerin ist die erlebnisService GmbH, mit gleicher Anschrift,
eingetragen beim Amtsgericht Potsdam unter HRB 16057 P vertreten durch
die Geschäftsführer Jan Jähnke, Jörn C. Schneider
Am Mellensee, 01. März 2010 |